§14a EnWG – Energiewirtschaftsgesetz

By: m.balci

Inhalt und Ziel der Regelung 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gibt der Bundesnetzagentur (BNA) die Befugnis, Regelungen zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in das Stromnetz zu erlassen. Bis zur Einführung dieser einheitlichen Regelungen gelten die allgemeinen Vorgaben des §14a EnWG. Ziel ist es, die Digitalisierung des Stromnetzes zu fördern, den Netzausbau zu beschleunigen und die Versorgungssicherheit auch […]

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